Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Stadt Bad Kissingen mit Benutzungsgebühren gehören:

  • das Museum Obere Saline
  • der Wild-Park Klaushof
  • das Terrassenschwimmbad
  • das Stadtarchiv
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Daniel Bahn Telefon:
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dbahn@stadt.badkissingen.de
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Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat I-1 Finanzverwaltung
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