Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs

Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.

Beschreibung

Der Kriterienkatalog umfasst verschiedene Punkte, die für die Prüfung der Standsicherheit des geplanten Vorhabens relevant sind. Der Tragwerksplaner kann bei bestimmten Vorhaben erklären, dass alle im Kriterienkatalog genannten Punkte erfüllt sind. Dann entfällt die sonst notwendige Bescheinigung des Standsicherheitsnachweise durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt. Dafür muss aber die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.

Die Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist kein eigenständiges Verfahren, sondern hat stets im Zusammenhang mit anderen Verfahren zu erfolgen. Sie muss – abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben – entweder als Bauvorlage mit dem Bauantrag, oder als Anlage der Baubeginnsanzeige abgegeben werden.

Begleitend zu digital eingereichten Bauanträgen und Baubeginnsanzeigen kann sie aber vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.

Voraussetzungen

Sind bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10 m, die keine Gebäude sind, alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt, entfällt die Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt.

Dafür muss aber die von einem qualifizierten Tragwerksplaner, üblicherweise dem Ersteller des Standsicherheitsnachweises, ausgestellte Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.

Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau, ist die Erklärung bereits mit dem Bauantrag einzureichen. Ansonsten genügt die Einreichung mit der Baubeginnsanzeige.

Abweichend von oben Genanntem ist die Vorlage der Erklärung jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und einer Fläche von nicht mehr als 1 600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind, handelt.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen

Sie können die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs online einreichen.

Kosten

Für die Einreichung der Erklärung über den Kriterienkatalog fallen Ihnen keine gesonderten Kosten an.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Rudolf Ohngemach Telefon:
+49(0)971-807-3120
Fax:
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Email:
bauaufsicht@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet III-1b Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz
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