Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung

Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter müssen von der Regierung staatlich anerkannt werden.
Beschreibung Zur Sicherung der Ausbildungsqualität dürfen die theoretische Ausbildung und der Abschlusslehrgang zum Erwerb der Rettungssanitäter-Qualifikation nur an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Die Anerkennung erfolgt durch die jeweils zuständige Regierung.
Voraussetzungen

Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:

  • Personelle Anforderungen
    • Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
    • Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
  • Bauliche Anforderungen
    • Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
    • Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
    • Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
  • Sachliche Anforderungen
    • Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
    • Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Fristen
keine
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken)
Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter

Sie können online einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte für Rettungssanitäter stellen.

Kosten
Verwaltungsgebühr: 100 Euro
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Regierung von Unterfranken
Hausanschrift
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Postanschrift
Postfach
97064 Würzburg
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
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