Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Beschreibung

Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs (z. B. Halte- und Parkverstöße)
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrern auf Gehwegen
  • Verstöße gegen folgende Verkehrszeichen
    • Zeichen 220 (Einbahnstraße) in Verbindung mit Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt), soweit die Verkehrsordnungswidrigkeit durch Radfahrer begangen wird,
    • Zeichen 237 (Radweg),
    • Zeichen 239 (Gehweg),
    • Zeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg),
    • Zeichen 241 (Getrennter Geh- und Radweg),
    • Zeichen 242.1 und 242.2 (Beginn und Ende einer Fußgängerzone),
    • Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße),
    • Zeichen 325.1 und 325.2 (Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs).

Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Die Stadt Bad Kissingen führt an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Geschwindigkeitsmessungen durch. Für diese Geschwindigkeitsmessungen werden Displays mit sogenannten "Smileys" über einen begrenzten Zeitraum aufgestellt. Darauf wird die gerade gefahrene Geschwindigkeit für die Autofahrerin oder den Autofahrer gut erkennbar angezeigt. Damit soll ein Bewusstsein für die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit geschaffen und die Verkehrssicherheit erhöht werden.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Geschwindigkeitsmessung - Vorschläge für weitere Standorte online einreichen Die Stadt Bad Kissingen führt an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet Geschwindigkeitsmessungen durch. Die Auswertungen dieser Messungen werden veröffentlicht. Wenn Sie Bedarf sehen, eine Messung an einem weiteren Standort durchführen zu lassen und dies begründen können, dann reichen Sie Ihren Vorschlag bitte über das Formular auf dieser Seite ein.
Rechtsgrundlagen
§ 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Verkehrsordnungswidrigkeit
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


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