Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Hausanschrift
Würzburger Straße 5
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Würzburger Straße 5
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 826-0
Fax: +49 971 826-299
Auf Karte anzeigen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren