Marktgebühren; Erhebung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.
Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Corina Büttner Telefon:
+49(0)971-807-2300
Fax:
-
Email:
ordnungsamt@stadt.badkissingen.de
Herr Norbert Hofmann Telefon:
+49(0)971-807-2304
Fax:
+49(0)971-807-4444
Email:
verkehrsrecht@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hausanschrift
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2300
Fax: +49 971 807-2309
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