Geldwäsche; Erteilung von Auskünften an die Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer kann im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Auskünfte bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten anfordern.

Beschreibung

Die Rechtsanwaltskammern üben die geldwäscherechtliche Aufsicht über Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus. Die Rechtsanwaltskammern gehen dabei nicht nur konkreten Verdachtsmeldungen nach, sondern prüfen auch anlasslos, ob Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, soweit sie „Verpflichtete“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Geldwäschegesetzes (GwG) sind, die im Geldwäschegesetz festgelegten Vorgaben einhalten.

Die Rechtsanwaltskammern stellen für die anlasslose Prüfung Online-Fragebögen zur Verfügung.

Voraussetzungen

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen im Rahmen geldwäscherechtlicher Prüfungen Auskünfte erteilen, soweit sie dazu von der zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgefordert werden.

Fristen
Die Frist zur Beantwortung der Prüfbögen wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg)
Geldwäscheprüfung - Erhebung der Verpflichteteneigenschaft Sie können den Erhebungsbogen zur Erfassung der Verpflichteteneigenschaft online an die Rechtsanwaltskammer Bamberg übermitteln.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)


Kontakt
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Hausanschrift
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Postanschrift
Friedrichstraße 7
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 986200
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