Stadtentwicklung

Sanierungsgebiete

Werden städtebauliche oder funktionale Mängel im Rahmen eines Berichts, den sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen, kann auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ein Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Ziel ist es, diese Mängel durch Aufwertung oder Umgestaltung zu beheben.

Mit der Bekanntmachung der beiden Sanierungsgebiete "Altstadt" und "Erweiterungsgebiet der Altstadt" werden neue Impulse für die Entwicklung der Innenstadt von Bad Kissingen gesetzt.

Stadtentwicklung

Sanierungsgebiet "Altstadt"

Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Schwerpunkten bei der Neugestaltung der Fußgängerzone und Investitionsanreizen unter Berücksichtigung des Welterbes.

Stadtentwicklung

Sanierungsgebiet "Erweiterungsgebiet Altstadt"

Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen mit Schwerpunkten bei der Beseitigung gestalterischer Mängel, Aufwertung der öffentlichen Räume, Sicherung von Grünräumen sowie der Verbesserung der Investitionsbedingungen unter Berücksichtigung des Welterbes.

Stadtentwicklung

Förderung privater Vorhaben

Hier finden Sie Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

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