Bayern Barrierefrei 2023
Endbericht der Modellphase für Bad Kissingen
Bad Kissingen wurde im Vorfeld vom Freistaat Bayern als Modellkommune für Bayern Barrierefrei 2023 ernannt. Der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer hat in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 das Ziel vorgegeben, Bayern bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum barrierefrei zu machen. Die Oberste Baubehörde hat als Teil des Gesamtkonzeptes federführend das Modul „Bayern barrierefrei 2023 – Bau und Verkehr“ entwickelt.
Die Städte und Gemeinden sollen so gestaltet werden, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Lebensalter oder körperlicher Beeinträchtigung eine selbstbestimmte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Barrierefreiheit soll insbesondere dort bedarfsgerecht erstellt werden können, wo hohe Frequenzen und fehlende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung anderer Angebote vorliegen und der Abbau von Barrieren zur Erfüllung alltäglicher Bedürfnisse zwingend erforderlich ist. Ziel ist die Entwicklung einer „bedarfsgerechten barrierefreien Kommune“.
Bad Kissingen ist neben fünfzehn anderen Kommunen, unter anderem auf Grund der Altersstruktur seiner Bevölkerung, als Modellkommune im Rahmen des Handlungsfelds „Die barrierefreie Kommune“ ausgewählt worden. Bis Ende 2014 wurden in einer Erhebungsphase exemplarische Konzepte zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehrs- und Freiraum, ÖPNV und für öffentlich zugängliche Einrichtungen erarbeitet. Auf diesem Weg sollte der Bedarf in den bayerischen Kommunen abgeschätzt und Erkenntnisse für ein späteres Vorgehen gewonnen werden.
Ein Planungsbüro hat zusammen mit der Stadtverwaltung auf Grundlage diverser Gespräche und Begehungen mit Betroffenen sowie in der Bürgerbeteiligung im Oktober 2014 den Bericht erstellt.
Noch vor Ablauf der Modellphase verkündete die Staatsregierung, dass das Projekt Bayern Barrierefrei 2023 kein eigenes Förderprogramm wird. Die Maßnahmen sind jedoch über das Programm Soziale Stadt förderfähig.
Der Abschlussbericht enthält sogenannte Handlungsschwerpunkte zur Realisierung der Barrierefreiheit bis 2023.
Hier finden Sie den umfassenden Bericht zur Modellphase Bayern Barrierefrei 2023 in Bad Kissingen:
Folgende Bereiche wurden darin als Handlungsschwerpunkte festgelegt:
Öffentliche Gebäude:
Im Allgemeinen enthält der Endbericht die Erkenntnisse, dass die meisten öffentlichen Gebäude Bad Kissingens für körperlich eingeschränkte Menschen gut erreichbar sind. Negativ fällt einzig der Bahnhof auf, der in nahezu keinem Punkt barrierefrei ist. Die meisten öffentlichen Gebäude haben starke Defizite bei der Führung von seheingeschränkten Menschen.
Öffentlicher Freiraum:
Die Wegeanlagen der großzügigen Bad Kissinger Grünanlagen sind für körperlich eingeschränkte Menschen ebenfalls weitestgehend barrierefrei. Handlungsbedarf besteht in der Wegeführung für seheingeschränkte Personen. Eine Lösung könnte es sein, einen Rundweg durch die Grünanlagen in allen Belangen barrierefrei auszubauen.
Mehrere Kreuzungen wurden bereits nach einem barrierefreien Standard nachgerüstet. Defizite bestehen jedoch noch bei den mangelnden Querungsmöglichkeiten an den Hauptverbindungsstraßen von der Altstadt in die Ortsteile.
In vielen Bereichen stellen schadhafte Oberflächen eine Gefahr für geh- und seheingeschränkte Menschen dar. Im Zusammenhang mit dem Projekt Neue Altstadt wird in der Fußgängerzone ein neuer Bodenbelag die Barrierefreiheit unterstützen. Zudem soll mit der Baumaßnahme ein Blindenleitsystem in den Hauptgassen installiert werden. Ein weiteres Ziel ist es - soweit baulich realisierbar- den Abbau von Stufen und Schwellen in den Geschäftseingängen umzusetzen.
Vertreter von Interessenverbänden sowie der Behindertenbeauftragte der Stadt Bad Kissingen sind in die Planungen mit einbezogen.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Laut dem Endbericht sollte ein Hauptaugenmerk auf dem barrierefreien Ausbau der ÖPNV-Einrichtungen gelegt werden. Dazu zählen der Bahnhof, der Busbahnhof und zentrale Haltestellen in der Stadt. Die angesprochenen zentralen Haltestellen sind optimaler Weise mit schwellenlosen Einstiegen zu versehen. Ebenso sollen in den Ortsteilen zumindest je eine Haltestelle barrierefrei ausgebaut werden. Verbesserungen konnten durch die Zusammenarbeit mit der Firma Weltz bereits erzielt werden.
Private Einrichtungen:
Zu den untersuchten Einrichtungen im privaten Segment zählen vor allem die Privatkliniken und Wohnstifte. Die meisten der untersuchten Einrichtungen sind bereits ausreichend barrierefrei ausgestattet. Die Belange der seheingeschränkten Personen sind jedoch bisher kaum berücksichtigt.