Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.Beschreibung
Kostenersatz kann verlangt werden
- für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
- für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
- wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
- für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
- für Sicherheitswachen.
Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.
Rechtsgrundlagen
Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
Ersatz von Kosten
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Datenbank mit den Dokumenten zum Stadtrecht
In dieser Datenbank finden Sie alle Dokumente zum Stadtrecht der Stadt Bad Kissingen; darunter sind die Bebauungspläne, die Denkmalliste, der Flächennutzungsplan, verschiedene Gebührenordnungen und Gebührensatzungen, die Heilquellenschutzgebiete, die Landschaftsschutzgebiete, weitere Ordnungen und Satzungen, die Überschwemmungsgebiete, verschiedene Verordnungen und die Wasserschutzgebiete.
Freiwillige Feuerwehren Bad Kissingen
Die Bad Kissinger Feuerwehren sind in der Kernstadt und in den Stadtteilen freiwillig und ehrenamtlich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger tätig.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat II-5 Feuerwehr
Hausanschrift
Kapellenstraße 40
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2500
Fax: +49 971 807-2509
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser