Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

Beschreibung

Die Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus empfehlen den Kommunen den Einsatz von Schülerlotsen und Schulweghelfern und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung den Einsatz von Schulbuslotsen und Schulbusbegleitern.

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Mehrere Kommunen oder Aufgabenträger für die Schülerbeförderung können einen gemeinsamen Schulwegdienst einrichten. Vor Einrichtung eines Schulwegdienstes sind die Schule, der Elternbeirat, der Örtliche Verkehrssicherheitsbeauftragte, die Polizei und die örtliche Verkehrswacht zu hören. Die Landesverkehrswacht Bayern e. V. und die örtlichen Verkehrswachten werden die Kommunen bzw. Aufgabenträger unterstützen und, soweit möglich, die erforderlichen Ausrüstungen zu Verfügung stellen.

Schüler können im Schulwegdienst als Schülerlotsen und Schulbuslotsen eingesetzt werden. Für die freiwillige Mitarbeit als Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter werden geeignete Erwachsene gesucht.

Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter erhalten wetterfeste gelbe Warnkleidung und eine Kelle, damit Sie als solche erkennbar sind.

Eine Würdigung der Tätigkeit kann im Rahmen von Schulveranstaltungen oder ähnlichem in geeigneter Weise erfolgen. Für Ihren Einsatz im Ehrenamt können sie ggf. von der Gemeinde auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Während der Tätigkeit selbst, sowie auf dem direkten Weg zu Ihrem Einsatzort und zurück, genießen Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Diese Versicherung ist kostenlos.

Voraussetzungen

Schüler können im Schulwegdienst nur eingesetzt werden, wenn sie sich freiwillig zur Verfügung stellen, mindestens 13 Jahre alt sind ‑ ausnahmsweise 12 Jahre z. B. bei Teilhauptschulen I ‑, persönlich für den Schulwegdienst geeignet sind und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Benennung von geeigneten Schülern erfolgt durch den Schulleiter in Abstimmung mit den Klassenleitern und dem Verkehrslehrer.

Um das Ehrenamt als Schulweghelfer oder Schulbusbegleiter ausüben zu können, müssen Sie volljährig und körperlich fit, zuverlässig und pünktlich sein. Außerdem müssen Sie bei Wind und Wetter draußen stehen und auch unter Stress oder in schwierigen Situationen immer Ruhe und Übersicht bewahren. Oft sind es Eltern und Verwandte von Schulkindern, die mit Ihrem Einsatz für einen sicheren Schulweg sorgen. Mithelfen kann beim Schulwegdienst allerdings jeder Erwachsene, der die beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen
Sicherheit auf dem Schulweg - Verkehrssicherheitsarbeit und Schulwegdienste Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und des Innern
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Henneberg-Grundschule, Schulhaus Arnshausen
Hausanschrift
Unterer Zollweg 22
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Unterer Zollweg 22
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 1336605-5
Fax: +49 971 1336605-4
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sinnberg-Grundschule
Hausanschrift
Sinnbergpromenade 4
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Sinnbergpromenade 4
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 69919-00
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Anton-Kliegl-Mittelschule
Hausanschrift
Platz Heimattreue 1
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Platz Heimattreue 1
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 785491-0
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Henneberg-Grundschule, Schulhaus Garitz
Hausanschrift
Baptist-Hoffmann-Straße 14
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Baptist-Hoffmann-Straße 14
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 6991903-0
Fax: +49 971 6991903-9
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Henneberg-Grundschule, Schulhaus Reiterswiesen
Hausanschrift
Höhenstraße 2
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Höhenstraße 2
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 61093
Fax: +49 971 7851394
Auf Karte anzeigen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren