Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Die Große Kreisstadt Bad Kissingen betreibt keine eigenen kommunalen Kindertageseinrichtungen. Für die Benutzungsordnung der Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt Bad Kissingen sind die jeweiligen kirchlichen oder privaten Träger zuständig.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Für Sie zuständig
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat I-4 Schulen und Kindertagesstätten
Hausanschrift
Maxstraße 18
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-1401
Fax: +49 971 807-1409
E-Mail: E-Mail an die Behörde
Homepage: Webseite der Behörde
Homepage(2): Behördenwegweiser