Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Voraussetzungen

Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Stefan Krieg Telefon:
+49(0)971-807-2224
Email:
friedhofsamt@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Friedhofsamt, Parkfriedhof
Hausanschrift
Maxstraße 23
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2224
Fax: +49 971 807-2229
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