Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Maik Schmeller Telefon:
+49(0)971-807-1300
Email:
gebaeudemanagement@stadt.badkissingen.de
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Große Kreisstadt Bad Kissingen - Terrassenschwimmbad (Städtischer Betrieb)
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97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97672 Bad Kissingen
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