Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Corina Büttner Telefon:
+49(0)971-807-2300
Email:
ordnungsamt@stadt.badkissingen.de
Herr Norbert Hofmann Telefon:
+49(0)971-807-2304
Email:
verkehrsrecht@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Referat II-3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Hausanschrift
Rathausplatz 1
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-2300
Fax: +49 971 807-2309
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