Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Beschreibung

Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.

Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlagen
Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO) Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Rudolf Ohngemach Telefon:
+49(0)971-807-3120
Email:
bauaufsicht@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Sachgebiet III-1b Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz
Hausanschrift
Rathausplatz 4
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-3120
Fax: +49 971 807-3109
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