Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
Anmeldeformular für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen)
Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Anmeldung für Strom, Wasser und Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf ABSENDEN - schon sind sie fertig.
Ummeldeformular für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen)
Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Ummeldung für Strom, Wasser und Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf SENDEN - schon sind sie fertig.
Abmeldeformular für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen)
Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Abmeldung für Strom, Wasser und Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf ABSENDEN - schon sind sie fertig.
Zählerstandsmitteilung für die Jahresablesung für Strom, Wasser oder Gas (Stadtwerke Bad Kissingen)
Der Online-Service der Stadtwerke Bad Kissingen macht die Zählerstandsmitteilung für die Jahresablesung von Strom, Wasser oder Gas unkompliziert. Füllen sie das einseitige online-Formular aus und klicken Sie auf SENDEN - schon sind sie fertig.
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Bad Kissingen)
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