Veranstaltungsraum; Anzeige einer vorübergehenden Verwendung

Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

Beschreibung

Die Versammlungsstättenverordnung sieht die Möglichkeit der vorübergehenden Verwendung von Räumen, die eigentlich nicht dafür gedacht und genehmigt sind, für die Durchführung von Veranstaltungen vor.

Sollen Veranstaltungen vor mehr als 200 Besuchern in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsraum genehmigt sind und die nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen, so ist das der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich, wenn die Räume bereits als Versammlungsstätte genehmigt sind und die Genehmigung die Art der Veranstaltung einschließt.

Voraussetzungen

Die vorübergehende Verwendung von Räumen für eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern ist anzuzeigen, wenn

  • die Räume nicht den Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung entsprechen und
  • eine baurechtliche Genehmigung als Versammlungsraum, die die Art der beabsichtigten Veranstaltung einschließt, nicht vorliegt.
Fristen

Eine generelle, bayernweit vorgegebene Frist gibt es für diese Art der Anzeige nicht. Dies sollte aber rechtzeitig vorher mit der vor Ort zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden.

Kosten

Die Bestätigung des Eingangs der Anzeige ist kostenfrei.

Die etwaige Anordnung von Maßnahmen für die Sicherheit ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Herr Timo Albert Telefon:
+49(0)971-807-3400
Email:
talbert@stadt.badkissingen.de
Herr Peter Borst Telefon:
+49(0)971-807-3350
Email:
servicemanagement@stadt.badkissingen.de
Herr Horst Hergetz Telefon:
+49(0)971-807-3421
Email:
abfall@stadt.badkissingen.de
Herr Thomas Hornung Telefon:
+49(0)971-807-3300
Email:
tiefbau@stadt.badkissingen.de
Herr Tim Krapf Telefon:
+49(0)971-807-3420
Email:
servicebetrieb@stadt.badkissingen.de
Herr Gerhard Laudensack Telefon:
+49(0)971-807-3450
Email:
glaudensack@stadt.badkissingen.de
Herr N N Telefon:
+49971-807-3130
Email:
forstverwaltung@stadt.badkissingen.de
Herr Rudolf Ohngemach Telefon:
+49(0)971-807-3120
Email:
bauaufsicht@stadt.badkissingen.de
Herr Alexander Pusch Telefon:
+49(0)971-807-3320
Email:
abwasserbetrieb@stadt.badkissingen.de
Herr Ralf Schachner Telefon:
+49(0)971-807-3430
Email:
baubetriebshof@stadt.badkissingen.de
Herr Stephan Scharf Telefon:
+49(0)971-807-3200
Email:
sscharf@stadt.badkissingen.de
Frau Daniela Schlereth Telefon:
+49(0)971-807-3410
Email:
dschlereth@stadt.badkissingen.de
Frau Claudia Schmidtgen Telefon:
+49(0)971-807-3340
Email:
cschmidtgen@stadt.badkissingen.de
Frau Christine Schwind Telefon:
+49(0)971-807-3000
Email:
stadtplanung@stadt.badkissingen.de
Herr Jochen Seufert Telefon:
+49(0)971-807-3211
Email:
jseufert@stadt.badkissingen.de
Herr Jochen Wehner Telefon:
+49(0)971-807-3312
Email:
jwehner@stadt.badkissingen.de
Herr Stefan Ziegler Telefon:
+49(0)971-807-3100
Email:
bauverwaltung@stadt.badkissingen.de
Herr Marcel Zimmermann Telefon:
+49(0)971-807-3305
Email:
servicemanagement@stadt.badkissingen.de
Kontakt
Große Kreisstadt Bad Kissingen - Abteilung III - Technische Infrastruktur
Hausanschrift
Maxstraße 23
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Postfach 2260
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 807-3000
Fax: +49 971 807-4444
Auf Karte anzeigen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren