Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen

Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
  • Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung neu anschaffen müssen.
  • Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
  • Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.

Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.

Voraussetzungen

Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie Bürgergeld für einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Die einmalige Leistung muss zudem notwendig sein. Die Leistung ist dann ausschließlich für das Beantragte zu verwenden, also für

  • die Erstausstattung der Wohnung,
  • die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
  • die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen,
  • die Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Fristen

Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und/oder Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen))
Bürgergeld bei gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen

Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.

Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich.

Kosten

Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen. Wenn Sie kein Konto haben, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar). Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen allerdings Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Da die Höhe der Kosten für die Zahlungsanweisung variieren kann, informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Den Scheck können Sie sich in bar auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank. Die ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)


Kontakt
Jobcenter im Landkreis Bad Kissingen
Hausanschrift
Columbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Postanschrift
Columbiastr. 10
97688 Bad Kissingen
Telefon: +49 971 7124-300
Fax: +49 971 7124-256
Auf Karte anzeigen
Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?

Registrierung
Sie können sich für unsere Website registrieren, um bestimmte Funktionalitäten nutzen zu können. Ihr Benutzerprofil zeigt Ihnen eine Übersicht Ihrer verfügbaren Dienste.

neu registrieren