Pressemitteilung der Stadt Bad Kissingen, 08.08.2024

21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung




Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. März 2020 beschlossen, die 21. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einzuleiten.

Im Rahmen der 21. Änderung wird der Flächennutzungsplan in folgenden Punkten geändert:

Änderungspunkt 1: „Henneberg Grundschule", Gemarkung Garitz
Gemeinbedarfsfläche Schule: Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie "Henneberg-Grundschule" wird im Bereich des Riedgrabens die Gemeinbedarfsfläche "Schule" dargestellt, um die künftige Standortentwicklung der "Henneberg-Grundschule" zu ermöglichen.
Dazu gehören die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft.

Änderungspunkt 2: Nachrichtliche Übernahme der Kreisstraße KG 13, Gemarkung Garitz
Auf einer Länge von 4,1 km wurde die Straßenführung der Kreisstraße KG 13 saniert, verbreitert und durch einen parallel dazu verlaufenden Fuß- und Radweg ergänzt. Dabei wurde die Straßenführung am Ortsausgang Garitz begradigt und nach Süden verlagert.

Einsichtnahme für Bürgerinnen und Bürger möglich
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 24. Juli 2024 ist der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 12. August bis 13. September 2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp, der Internetseite der Stadt Bad Kissingen, einsehbar. Zusätzlich ist der Entwurf in diesem Zeitraum auch über ein öffentlich zugängliches Lesegerät während der üblichen Dienststunden im Erdgeschoss des Feserhaus, Rathausplatz 4, Bad Kissingen zur Einsichtnahme zugänglich. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Es wird auch auf die ebenfalls öffentliche Bereitstellung aller Unterlagen des Bebauungsplans „Henneberg Grundschule“ auf www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen-bp hingewiesen.

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